Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

  1. Vertragspartner des umseitigen Gastaufnahmevertrages sind der jeweilige Eigentümer des vermieteten Appartements, vertreten durch die Parkresidenz Dierhagen-Strand GmbH (im nachfolgenden: Vermieter genannt) und der Gast.
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist für beide Seiten verbindlich, sofern die Reservierungsbestätigung fristgerecht vom Gast unterzeichnet bei dem Vermieter vorliegt.
  3. Der anmeldende Gast erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.

II.

An- und Abreisetage gelten als 1 Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Appartement ab 15.00 Uhr, in der Sommersaison ab 16.00 Uhr, zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Appartement, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein.

III.

Der Gast hat Anspruch auf Überlassung eines Appartements gemäß gebuchter Kategorie. Nach erfolgter Konkretisierung des Appartements ist vermieterseits ein Tausch innerhalb derselben Kategorie oder -ohne Zusatzkosten- in eine höhere Kategorie möglich.

IV.

  1. Bei Rücktritt des Gastes von dem Vertrag sind neben einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00 folgende Beträge zu zahlen:
    60 bis 30 Tage vor Anreisedatum: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises;
    29 Tage bis 22 Tage vor Anreisedatum: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises;
    21 bis 14 Tage vor Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;
    13 Tage bis 7 Tage vor Anreisedatum: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises;
    weniger als 7 Tage vor Anreisedatum:  90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
    Vorgenannte Zahlungsbeträge werden fällig mit dem ursprünglich gebuchten Anreisedatum.
  2. Nimmt der Gast das gebuchte Appartement zum Anreisedatum nicht in Anspruch oder reist er vorzeitig ab, so ist gleichwohl neben einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00 der vertraglich geschuldete Preis zu zahlen. Der Vermieter hat das Recht, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
  3. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements anderweitig zu vermieten, um den finanziellen Nachteil des Gastes so gering wie möglich zu halten.
  4. Der Vermieter wird dem Gast auf Antrag und nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Zeitraums, den Betrag erstatten, den er durch Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieses Appartements sowie ggf. durch eingesparte Aufwendungen erzielt, wobei zusätzliche Aufwendungen (z.B. zusätzliche Reinigungen) entsprechend zu berücksichtigen sind. Der Vermieter hat das Recht, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
  5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderten Pauschalen sind. Dem Vermieter steht ebenso der Nachweis eines höheren Schadens frei.

V.

Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten und nicht im umseitig aufgeführten Gesamtpreis enthalten.

VI.

  1. Haustiere dürfen mitgebracht werden, sofern vermieterseits eine Zustimmungserklärung vorliegt.
  2. Für die Mitnahme eines Haustieres kann ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden.
  3. In den Wohnungen darf nur dann geraucht werden, wenn dies auf der Reservierungserklärung ausdrücklich bestätigt wurde.
  4. Wird auf Wunsch des Gastes ein Kinder- oder Zusatzbett aufgestellt, kann der Gast keinen Anspruch auf Preisminderung wegen beengter Raumverhältnisse geltend machen.

VII.

  1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind –sofern eine Begrenzung zulässig ist- der Höhe nach beschränkt auf maximal den 3-fachen Mietpreis. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Der Anmelder haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung des Appartements und für von ihm oder den mitreisenden Personen verursachte Sachschäden.

VIII.

Ansprüche aus diesem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende sowohl vom Vermieter als auch vom Gast schriftlich geltend gemacht werden.

IX.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die ihr vom gewollten Zweck her am nächsten kommt.

X.

Gerichtsstand für beide Parteien ist -soweit zulässig- das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten.